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  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und die 100,00 € anbezahlt wurden.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellen der bestätigten Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Leistungen betragen bei Ferienwohnungen 10% des Wohnungspreises.
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  7. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
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  9. Im übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotels- u. Gaststättenverbandes e.V.
  10. Wir empfehlen eine Reiserücktrittkosten-Versicherung abzuschließen.
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